Satzung

Ausgewählter Auszug aus der Satzung des Förderverein:

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Zwecke des Vereins sind

a) die Förderung des Handballsports

b) die Förderung der Jugend

c) die Förderung kultureller Zwecke

d) die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

e) die Förderung der Betreuung ausländischer Besucher in Deutschland, Informationsaustausch, Völkerverständigung

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder kann jede juristische Person und jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und bereit ist, den Verein im Sinne des §2 der Satzung auf freiwilliger Basis zur fördern. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme und den Ausschluss aus dem Verein entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet

– mit dem Tod des Mitglieds
– wegen eines wichtigen Grundes. Insbesondere bei Verstoß gegen die Satzung und die Interessen des Vereins
– durch Kündigung. Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen.

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